Vorbildliche Pensionssysteme

Vorbildliche Pensionssysteme

Last Updated on 2024-06-25
boersen-kurier.at / Christian Sec, 19.06.2024

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch bei der Ausgestaltung der staatlichen Renten.

Österreich wird bis zum Jahr 2033 das Pensionsalter der Frauen durch die Anhebung von sechs Monaten pro Jahr, an das der Männer angeglichen haben. Aber dies sollte nur der erste Schritt zu einer weiteren Veränderung des Regelpensionsalters nach 2033 sein, erklärt dazu die Wifo-Pensionsexpertin und Vorsitzende der Alterskommission Christine Mayrhuber gegenüber dem Börsen-Kurier. Mit einer Verzögerung von fast 30 Jahren könnte damit Österreich dem Beispiel Deutschlands folgen. Nachdem dort die Angleichung des Pensionsalters der Frauen, an das der Männer auf 65 Jahre bereits 2004 abgeschlossen wurde, beschloss die deutsche Regierung 2007 die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 67 Jahre. Dieser Prozess der Anhebung ist 2031 abgeschlossen. Man könnte also sagen, dass die Deutschen diesbezüglich nicht nur einen Schritt (Angleichung des Pensionsalters für Mann und Frau), sondern bereits zwei Schritte voraus sind.

Aber es bedarf nicht nur die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters, sondern auch finanzieller Anreize für einen späteren Renteneintritt, ist Mayrhuber überzeugt. Diese Anreize können z. B. auch die Unterstützung von Unternehmen betreffen.

Hier könnte z. B. Japan als Vorbild dienen. 50 % der 65 bis 69-jährigen gehen in dem Inselstaat einer Erwerbsarbeit nach, obwohl das staatliche Pensionsalter bei 65 Jahren liegt. Fast 40 % der japanischen Unternehmen halten ihre über 70-jährigen Mitarbeiter in Beschäftigung. Die demografische Entwicklung Japans nimmt jedenfalls vorweg, was uns in Österreich um 2040 blühen wird. In Japan kommen auf jeden Pensionisten weniger als zwei Erwerbstätige.

Aber man muss gar nicht so weit in den Fernen Osten blicken, um Regelungen zu finden, wie man mit der steigenden Lebenserwartung in der Bevölkerung umgeht. Während der Lebenszeitgewinn in Österreich faktisch zu 100 % in die Pension bzw. Freizeit fließt, verfolgt Dänemark genau den entgegengesetzten Weg. Dort fließen ab 2030 die Langlebigkeitszuwächse zur Gänze in die Arbeitszeit. Die Anpassung des Rentenalters erfolgt auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenserwartung für 60-jährige. Wenn die Lebenserwartung steigt, erhöht sich das das Rentenalter. Derzeit liegt das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren. Nach aktuellen Prognosen wird das Rentenalter im Jahr 2030 auf 68 Jahre steigen.

Hybride Systeme

In Dänemark sind mehr als 90 % der Erwerbstätigen durch eine betriebliche Altersvorsorge abgesichert. 10 bis 15 % des Gehaltes werden automatisch in der zweiten Säule angespart, zusätzlich zu einer staatlichen Pension.

Auch in Holland liegt der Anteil der Erwerbstätigen mit einer starken kapitalgedeckten betrieblichen Säule bei über 90 %. Die Beitragsbemessung liegt zwischen 15 und 25 %. Zusätzlich garantiert das niederländische Pensionssystem eine Grundabsicherung für jeden Bürger, auch wenn er nie in die Rentenkassen eingezahlt hat. Die Höhe ist abhängig davon, wie lange jemand in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet hat. Den vollen Satz gibt es nach 50 Jahren.

Bei der Diskussion um die Umlagefinanzierung wird immer wieder auf Schweden als Vorbild verwiesen, das nicht-finanzielle Beitragskonten auf Umlagebasis mit einer ergänzenden kapitalgedeckten Vorsorge kombiniert (hybrides System). Vom Pensionsbeitragssatz von 18,5 werden 16 % über das Umlageverfahren auf dem Pensionskonto gutgeschrieben und 2,5 % werden kapitalgedeckt angelegt.

Die Bürger können dabei zwischen unterschiedlichen Fonds wählen. Die Pensionshöhe ergibt sich aus dem Kapital am Pensionskonto, welches auf die erwartete Pensionsdauer aufgeteilt wird. Der Korridor für den Pensionsantritt liegt zwischen 61 und 69 Jahren.

Quelle: https://www.boersen-kurier.at/allgemein/2024-06/vorbildliche-pensionssysteme