Immobilien-Makler verunsichert

Immobilien-Makler verunsichert

Last Updated on 2019-09-05
Börsen-Kurier Online, 15.08.2019

Noch ist unklar, wer künftig bei einer Vermietung den Makler zahlen muss

(Rudolf Preyer) „Na, dann mache ich eben nur noch in Eigentum“, gibt Johannes Wild, geschäftsführender Obmann der Fachgruppe Immobilien und Vermögenstreuhänder der WKO NÖ, den Unmut vieler heimischer – nicht nur niederösterreichischer – Immobilienmakler wieder. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sowie die Funktionäre der Wirtschaftskammer – in Wien, in NÖ, eigentlich in allen Bundesländern – „rudern“ gerade regelrecht dagegen an: dass es soweit erst gar nicht kommt.

Was den österreichischen Immobilienmaklern – als schlimmster anzunehmender Alptraum – den Schlaf raubt, ist das sogenannte „Bestellerprinzip“, das – man musste sich vergangene Woche schon die Augen reiben – in der Anfangsphase (sollte man meinen) des Wahlkampfes ausgerechnet von türkiser Seite ventiliert worden war: Die ÖVP schwenkt komplett um 180 Grad um und möchte nun auch, dass die Maklerprovision künftig ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden muss.

Bildlich gesprochen hat sich die Volkspartei in ein Boot mit unter anderen den Gewerkschaften, der SPÖ und der Mietervereinigung gesetzt. Georg Edlauer, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer, hatte schon „so eine Vorahnung“ – also, dass das Thema wahlkampfbedingt wieder hochkochen könnte – dass der Zunder aber tatsächlich „von dieser Seite“ kommen würde, damit hatte er und mit ihm die knapp 5000 Immobilienmakler Österreichs auch nicht gerechnet.

Argumentation der Makler

Wild schickt gegenüber dem Börsen-Kurier voraus: „Klarzustellen ist jedenfalls, dass der Makler in seiner gegenwärtigen Charakteristik als sogenannter Doppelmakler rein rechtlich gesehen einen Ausgleich für beide Seiten – für die Vermieter UND für die Mieter – herstellt.“

Werden tatsächlich mehr Geschäfte von Privat an Privat vorgenommen, führte dies mangels Fachkenntnis zu Informations-, Ausführungs- und Vertragsmängeln in einem erhöhten Ausmaß, so der Immobilienexperte. Vielfach würden Vertragsanfechtungen und/oder -auflösungen die Folge sein.

„Letztendlich haftet der Immobilienmakler auch für seine Beratungsleistung und hat eine gewerberechtlich verpflichtende Vermögensschadenhaftpflicht für diese Fälle abgeschlossen“, ergänzt Sandra Bauernfeind, ÖVI-Maklersprecherin.

Wieder Wild, der ein Worst-Case-Szenario zeichnet: „Bei einer Abschaffung der Maklerprovision für Mieter würden sich immer mehr Makler aus dem Markt zurückziehen, wie das in Deutschland seit der Einführung des Bestellerprinzips 2015 immer häufiger geschieht.“

Die entscheidende Frage aus Maklersicht lautet heute: „Lässt sich das Bestellerprinzip überhaupt noch abbestellen?“

Hoffnung auf Rückschwenk

Edlauer wiederum verweist auf den Umstand, dass die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieten keineswegs leistbares Wohnen fördere, ganz im Gegenteil: vielmehr seien in Deutschland die Mieten durch Einrechnung der Maklerprovision sogar stärker gestiegen.

Mit dem „B-Prinzip“ würde sich der Vermieter im preisgeregelten Bereich überlegen, überhaupt noch zu vermieten. Beim freien Mietzins hingegen würde er allenfalls die angefallenen Kosten auf die Mieter umlegen.

Die SPÖ will den Sack geschwind zumachen. „Zu erwarten ist, dass bei der letzten Nationalratssitzung vor den kommenden Wahlen ein eilig entworfener Text als Initiativantrag eingebracht wird“, so der Maklerrechtsexperte und ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel.

Der ÖVI – und viele Makler schließen sich da sicher an – „appelliert dringend an alle politischen Entscheider, Transparenz, Angebotsvielfalt und Rechtssicherheit nicht einem wahlkampftaktischen Kalkül zu opfern“.

Bleibt somit die Frage: Wird die Volkspartei vor den Nationalratswahlen in dieser Angelegenheit abermals einen 180-Grad-Schwenk vollführen? Die Immobilienmakler wünschen sich’s jedenfalls – die traditionell bürgerliche Klientel würde dann naturgemäß (noch) lieber ihr Kreuzerl bei der ÖVP setzen.

Der Börsen-Kurier wird Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

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